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News für Championate ab 01.07.2024
die Ausstellungsordnung des ÖKV hat sich mit Wirkung vom 1. Juli 2024 geändert. Die wesentlichsten Änderungen sind:
- Österreichische Champions müssen nicht mehr zwingend in der Championklasse gemeldet werden.
- Seit 1. Jänner 2024 werden die Österreichischen Championate nicht mehr nach Erfüllung der Voraussetzungen automatisch vom ÖKV verliehen, vielmehr muss die Verleihung des Österreichischen Champions beim ÖKV mit den erforderlichen Nachweisen beantragt werden, wenn der Hund die Voraussetzungen für die Verleihung des Österreichischen Champions am 31.12.2023 nach der damals geltenden Ausstellungsordnung noch nicht erfüllt hat.
Gebühren:
- Österreichischer Champion € 50,00
- Österreichischer Grand-Champion € 50,00
- Österreichischer Jugend-Champion € 40,00
- Österreichischer Veteranen-Champion € 40,00
- Für die Verleihung des Österreichischen Champions ist nicht mehr notwendig, dass zwischen dem ersten erworbenen CACA und dem letzten notwendigen CACA ein Jahr liegt. CACA, welche in der Vergangenheit erworben wurden, können für die neue Regelung verwendet werden. Die Gebührenpflicht ist diesfalls jedoch genauso aufrecht, sie bezieht sich auf den Zeitpunkt der Antragstellung. (Wird der Antrag ab dem 1. Jänner 2024 gestellt, laufen die Kosten für die Verleihung des Championats also auf, ungeachtet dessen, ob die Anwartschaften vor diesem Zeitpunkt erworben wurden.)
- Das CACA-Reserve kann umgewandelt werden: 2 CACA-Reserve, welche auf internationalen Hundeausstellungen in Österreich erworben wurden können zu einer CACA- Anwartschaft aufgewertet werden. Dies ist allerdings nur hinsichtlich zwei der für die Verleihung des ÖCH benötigen Anwartschaften möglich. (CACA-Reserve, welche in der Vergangenheit erworben wurden, behalten ihre Gültigkeit und sind verwendbar. Hinsichtlich der Gebühren gilt oben Ausgeführtes.)
- Die bisherigen Regelungen, dass ein CACA-Reserve hinter einem bestätigten Österreichischen Champion erworben wurde, als CACA verwendet werden kann (also aufgewertet wird), bleibt unverändert aufrecht.
Die Ausstellungsordnung und die Anträge dazu finden Sie unter https://www.oekv.at/de/downloads/